Pétanque-Regeln
des DPV
gemäß der
F.I.P.J.P.
Pétanque
ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können
sich ebenfalls gegenüberstehen:
2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Beim
Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, bei Doublettes und Tête-à-tête
hat jeder Spieler drei Kugeln.
Jede
hiervon abweichende Spielweise ist verboten.
Pétanque
wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden
Eigenschaften entsprechen:
1. Sie müssen aus Metall
sein.
2. Einen Durchmesser zwischen
7,05 cm (Minimum) und 8 cm (Maximum) haben.
3. Mit einem Gewicht zwischen
650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum).
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln
eingraviert und immer lesbar sein.
4. Sie dürfen weder durch
Hinzufügen von Metall noch durch Einbringen von Sand
verändert worden sein.
Generell dürfen
die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine
Art gefälscht und keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden.
Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte durch nachträgliches
Ausglühen nicht abgeändert werden.
Name und
Vorname oder die Initialen des Spielers dürfen jedoch nachträglich eingraviert
werden sowie verschiedene Logos und Siegel gemäß dem Leistungsverzeichnis („Cahier
de Charges”) zur Herstellung von Kugeln.
Ein
Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Art. 2.4. schuldig
macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso sein oder seine
Mitspieler.
Die
folgenden zwei Fälle können eintreten:
„Gefälschte”
oder „ausgeglühte”Kugeln: Die Lizenz des Spielers wird für eine in der
DPV-Rechtsordnung festgelegte Zeitdauer eingezogen, ungeachtet weiterer Maßnahmen
durch den zuständigen nationalen Disziplinarausschuss.
Sollte bei
einem dieser beiden Fälle der Spieler nicht Eigentümer der Kugeln und der Name
des Eigentümers bekannt sein, wird diesem die Lizenz entzogen für eine
Zeitdauer, die in der Disziplinarordnung seines nationalen Verbandes festgelegt
ist.
Wenn eine
Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler
einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter Art. .2.1, 2.2 oder 2.3
aufgeführten Normen entspricht, muß der Spieler sie austauschen. Erdarf auch
den kompletten Kugelsatz ersetzen.
Durch
Spieler formulierte Reklamationen nach Art. .2.1, 2.2 oder 2.3 sind nur vor
Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten, sich davon zu
überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen
entsprechen.
Auf Art.
2.4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen
jedoch nur zwischen zwei Durchgängen eingebracht werden. Wenn sich ab dem
dritten Durchgang die Reklamation bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet
herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Für den
Fall, dass eine Kugel geöffnet wurde, liegt die Verantwortung bei dem
Reklamierenden. Ergibt sich, dass die Kugeln einwandfrei sind, muss sie der
Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht zum Ersatz für darüber
hinausgehende Schäden gezwungen werden.
Der
Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines
Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.
Die
Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das
Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P zugelassen sein und den Normen, die
im Leistungsverzeichnis („Cahier de Charges”)festgelegt sind, entsprechen.
Der
Durchmesser muss zwischen 25 mm (Minimum) und 35 mm (Maximum) betragen.
Gefärbte
Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig.
Die Lizenz
muss gemäß den Rechtsvorschriften des DPV ausgestellt sein und muss
insbesondere ein gesiegeltes Passbild sowie die Unterschrift des Inhabers
beinhalten.
Vor Beginn
eines Wettbewerbes muss jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er muss sie
ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie
nicht an der Einschreibung hinterlegt ist.
Es ist den
Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer
in folgenden Fällen:
1.
Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten
limitiert ist.
2.
Wenn sie zerbrechen, zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch
Kugeln zu spielen,
so wird das
größte Bruchstück sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch
eine
Kugel/Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem Durch-messer ersetzt. Bei der
nächsten
Aufnahme darf der betroffene Spieler den kompletten Kugelsatz austauschen.
Pétanque
wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter oder der Schiedsrichter können
den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss
das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 15 m
in der Länge und 4 m in der Breite betragen.
Bei anderen
Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abwei-chungen von diesen Mindestmaßen
erlauben oder es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, den
Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 Meter
jedoch nicht unterschritten werden.
Wenn das
Spielfeld z.B. von Balken umgeben wird, müssen sich diese jenseits einer
Auslinie im Abstand von mindestens 30 cm befinden. Eine Auslinie umgibt das
Spielfeld in einer maximalen Entfernung von 4 m.
Diese
Bestimmungen gelten auch bei besonders abgegrenzten Spielfeldern ( „Carrés
d’honneur”).
Die Spiele
werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die
Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu
spielen.
Die Spieler
ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände
aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wenn ein
Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen wird, muß die Zielkugel auf diesem
Feld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden
Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein
beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den
Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen Kreis, in den die Füße
jedes Spielers ganz hineinpassen. Der Durchmesser muß mindestens 35 cm und höchstens
50 cm betragen.
Dieser
Wurfkreis muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis
oder von der Grenze zu verbote-nem Gelände entfernt sein; bei Wettbewerben auf
„freiem” Spielgelände (ohne begrenzte Spielfelder) muß er mindestens 2
Meter von dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.
Die
Mannschaft, die die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nähe des
neuen Wurfkreises löschen.
Der Kreis
darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt werden. Er muss
jedoch danach oder spätestens vor dem ersten Kugelwurf der nächsten Aufnahme
in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der
Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße
müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn
hinausreichen. Sie dürfen ihn weder verlassen noch dürfen sie angehoben
werden, bis die geworfene Kugel den Boden berührt hat. Auch andere Körperteile
dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Ausnahmen sind
lediglich bei Behinderten gestattet.
Behinderte
Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten, dass der Wurfkreis so zwischen den Rädern
liegt, dass die Fußstütze des Rollstuhles sich auf Höhe des Kreisrandes
befindet.
Das Werfen
der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser
auch als erster spielen muss.
Die von
einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1. der Abstand der Zielkugel
bis zum nächstgelegenen Punkt des Wurfkreisrandes
mindestens 4 Meter und höchstens 8 Meter für „Minimes”,
mindestens 5 Meter und höchstens 9 Meter für„Cadets”,
mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und
„Seniors”
beträgt;
2. der Wurfkreis sich
mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und von der Grenze
zu verbotenem Gelände befindet;
3. die Zielkugel mindestens 1
Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt
der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegt;
4. Die Zielkugel muss für
einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen und
in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle
einer
Anfechtung entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel
sichtbar ist.
Beim nächsten
Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt
gezeichnet wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme
lag, außer in folgenden Fällen :
– Der Wurfkreis wäre
weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder von der Grenze
zu einem verbotenen Gelände entfernt.
– Es wäre nicht möglich,
die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung zu
werfen.
Im ersten
Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der vorgeschriebenen Mindestentfernung
vom Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände.
Im zweiten
Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegengesetzter Richtung des
vorhergehenden Durchganges zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche
Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig,
wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung
geworfen werden kann.
Wenn nach
drei aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen
Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der
gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die
den Wurfkreis unter den obengenannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn
diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis
nicht mehr verändert werden.
In jedem
Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei
Würfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.
Wird die
Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler,
einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so
ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die
drei erlaubten angerechnet wird.
Wenn nach
dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt
ist, hat
der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird die
Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und
die Kugel erneut gespielt.
Wenn der
Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig
angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt.
Die
Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf
als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat.
Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie das Recht
zum Werfen der Zielkugel.
Die
Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig :
1.
Wenn sie sich, nachdem sie geworfen wurde, nicht in den unter Artikel 7
beschriebenen
Grenzen befindet.
2.
Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelände gelangt,
auch wenn sie
auf
erlaubtes Spielge-lände zurückkehrt.
Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spiel-geländes
liegt. Sie ist
nur ungültig,
wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem
verbotenen
Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig
überschritten
hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der
die
Zielkugel frei schwimmt.
3.
Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert
wird,
dass sie
(entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel
verdeckt wird.
Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der
Schiedsrichter
eine Kugel
zeitweise entfernen.
4.
Wenn die Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für
Senioren
und
Junioren) bzw. 15 Meter (für Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter
entfernt
vom Wurfkreis liegen bleibt.
5.
Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die
Zeit zum
Suchen auf
fünf Minuten limitiert ist.
6.
Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände
befindet.
Grundsätzlich
ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des
Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein
Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage
zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der
Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit
für einen Wurfpunkt („donnée”) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr
als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch
darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls
ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar
davor gespielte Kugel entstanden ist.
Im Fall der
Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen
zu:
1. Verwarnung.
2. Annullierung der gespielten
oder der zu spielenden Kugel.
3. Ausschluß des schuldigen
Spielers für eine Aufnahme.
4. Ausschluß des schuldigen
Spielers für das Spiel.
5. Disqualifikation der
schuldigen Mannschaft.
6.
Disqualifikation
beider Mannschaften für den Fall des schuldhaften Einverständnisses.
Wenn die
Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück
Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu entfernen.
Wenn zum
Beispiel die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch die Einwirkung des Windes
oder wegen einer Boden- unebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen
Platz zurückgelegt, vorausgesetzt, der ursprüngliche Platz war markiert.
Dasselbe
geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen
Schiedsrichter, einen Zuschauer, einen beweglichen Gegenstand (z.B. eine Kugel/
Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein Tier in ihrer Lage verändert
wird.
Wird die
Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gültig.
Um jede
Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel markieren. Waren die
Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist eine Reklamation unmöglich.
Wenn im
Verlauf eines Durchganges die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld gerät, das
begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der
Bestimmungen von Artikel 9
.
Die
Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende des
Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die das betreffende Spielgelände/-feld
benutzen, um dann ihren eigenen Durchgang zu beenden.
Die
Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit
aufbringen.
In der
folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihr bisheriges Spielfeld zurück.
Artikel 13
– Ungültige Zielkugel
Wird im
Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungültig, so können sich drei Möglichkeiten
ergeben:
1.
beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens eine zu
spielende Kugel:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
2.
nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende
Kugel:
Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu
spielende
Kugeln zur
Verfügung hat.
3.
keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
1.
Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Schiedsrichter oder einen
Zuschauer
angehalten
wird, behält sie ihre neue Position.
2.
Wird die weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler angehalten, so hat
dessen
Gegner drei
Möglichkeiten:
a) Er lässt die Zielkugel in
ihrer neuen Position.
b) Er legt sie an ihren ursprünglichen
Platz zurück.
c) Er legt die Zielkugel auf
einen Punkt, der sich auf der Verlängerung der
Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Zielkugel und dem Platz
befindet, an dem sie angehalten wurde, aber höchstens auf
20 Meter
(für Senioren und Junioren) bzw. 15 Meter (für Cadets und Minimes), und
zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist.
Die Punkte
b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war.
War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position.
Überquert
die weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf
dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig, wobei Artikel 13
zu beachten ist.
Wenn die
Zielkugel im Verlauf eines Durchganges das erlaubte Spielgelände verlassen hat
und somit ungültig ist, wird sie für den nächsten Durchgang aus einem
Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem sie lag, bevor sie
das Spielgelände verlassen hat.
Dies
geschieht unter Beachtung des Artikel 7:
1.
Der Wurfkreis kann im Abstand von 1 Meter von jedem Hindernis und von der
Grenze zu
verbotenem
Gelände entfernt gezeichnet werden.
2.
Die Zielkugel kann auf alle reglementierten Entfernungen geworfen werden.
Die erste
Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder
den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat.
Der Spieler
darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen vornehmen, um seine Kugel ins
Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte
Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand
zu halten.
Die Kugeln
müssen einzeln gespielt werden.
Geworfene
Kugeln dürfen nicht nocheinmal gespielt werden. Ausnahme: Kugeln, die zwischen
Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder Zielkugel aus einem anderen Spiel,
durch ein Tier, ein bewegliches Objekt (Ball usw.) angehalten oder von Ihrer
Bahn abgelenkt werden sowie der in Artikel 8, zweiter Absatz beschriebenen
Situation.
Es ist
verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.
Befindet
sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner
spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes
befindet.
Wenn sich
nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr innerhalb
des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Artikel 29.
Während
der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um seine Kugel zu spielen, müssen
die anderen Spieler und die Zuschauer äußerste Ruhe einhalten.
Die Gegner
dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder irgend etwas tun, was den
Spieler stören könnte. Nur die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der
Zielkugel und dem Wurfkreis befinden.
Die Gegner
müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler
aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler als auch von der Zielkugel einen
Abstand von mindestens 2 Meter einhalten.
Die
Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch den
Schiedsrichter beibehalten.
Es ist
nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht
an diese Regel halten, können mit den in Artikel 10 genannten Strafen belegt
werden.
Kugeln, die
im Verlauf eines Durchganges das zugeteilte Spielfeld verlassen sind gültig
(ausgenommen Artikel 19 trifft zu).
Eine Kugel
ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Die Kugel ist gültig,
wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn
sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände
oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten
hat.
Wenn eine
Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer
Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis
abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie nach
dem Passieren des verbotenen Geländes verändert hat, wird in den ursprünglichen
Zustand zurückversetzt.
Jede ungültige
Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden; andernfalls wird sie gewertet,
sobald eine weitere Kugel gespielt ist.
Eine Kugel,
die durch den Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten wird, behält die
Position, in der sie liegenbleibt.
Eine Kugel
ist ungültig, wenn sie von einem Spieler angehalten wird, von dessen Mannschaft
sie gespielt wurde.
Eine
gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler angehalten wird, kann nach
Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie
zur Ruhe kommt.
Wenn eine
Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese durch einen Spieler
angehalten wird, kann der Gegner des Spielers, der den Fehler begangen hat,
1.
sie an dem Platz liegenlassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist,
2.
in
dem Fall, dass sie markiert war, sie auf einen Punkt legen, der sich auf der
Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel und dem
Platz
befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen ist; jedoch nur auf zugelassenem
Spielgelände.
Ein
Spieler, der eine Kugel absichtlich anhält, ist sofort für das laufende Spiel
zu disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.
Sobald die
Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal eine Minute, um
seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem die
Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und, wenn ein
Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist.
Diese
Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel nach jedem Durchgang.
Hält sich
ein Spieler nicht an diese Bestimmungen, so zieht er sich die in Artikel 10
geregelten Maßnahmen zu.
Wenn eine
Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich durch Einwirkung des Windes oder
wegen einer Bodenunebenheit bewegt, wird sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt.
Dasselbe gilt für eine Kugel, die unabsichtlich durch einen Spieler, einen
Schiedsrichter, einen Zuschauer oder irgendeinen beweglichen Gegenstand sowie
durch ein Tier bewegt wird.
Um jede
Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln und die Zielkugel
markieren. Keinesfalls ist eine Reklamation bezüglich der Kugeln oder einer
Zielkugel erlaubt, die nicht markiert waren. Der Schiedsrichter kann dann nur
die neue Lage der Kugeln oder der Zielkugel auf dem Spielgelände feststellen.
Dagegen
bleibt eine Kugel, die durch eine andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt
wurde, an dem neuen Platz liegen.
Ein
Spieler, der unabsichtlich eine andere Kugel als seine eigene spielt, zieht sich
eine Verwarnung zu. Die Kugel ist für diesen Wurf gültig, muss aber dann
sofort ausgetauscht werden, gegebenenfalls nach einer Messung.
Im
Wiederholungsfall während eines Spieles wird seine Kugel annulliert und alles,
was sie bewegt hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Bevor ein
Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern und
Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in Artikel 10 geregelten Maßnahmen
in Kraft.
Es ist den
Spielern verboten, die bereits gespielten Kugeln vor dem Ende eines Durchganges
aufzuheben.
Jede nicht
regelgerecht gespielte Kugel ist ungültig und alles, was sie hierbei bewegt
hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt, wenn markiert war.
Dieselbe
Regel gilt für eine Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis gespielt wurde, als
die Zielkugel.
Der Gegner
hat jedoch das Recht, die „Vorteilsregel” anzuwenden und den Wurf zu
akzeptieren. In diesem Fall ist die gespielte oder geschossene Kugel gültig und
alles, was sie bewegt hat, bleibt in der neuen Position.
Für die
Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse, die zwischen
der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen (nachdem sie markiert worden
sind), vorübergehend zu entfernen.
Nach dem
Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz
zurückzulegen.
Können die
Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung unter Zuhilfe eines
Zirkels oder anderer geeigneter Mittel durchzuführen.
Das Messen
eines Punktes obliegt dem Spieler, der die letzte Kugel gespielt hat oder einem
seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, durch einen ihrer
Spieler zu messen.
Der
Schiedsrichter kann jederzeit während eines Spieles, gleich von welchem
Spieler, zum Messen gebeten werden; seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Die
Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede
Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein. Es ist insbesondere verboten,
Messungen mit den Füßen durchzuführen. Spieler, die diese Vorschrift
missachten, können nach Artikel 10 bestraft werden, falls sie nach einer
Verwarnung durch den Schiedsrichter weiterhin regelwidrig handeln.
Eine nicht
markierte Kugel ist ungültig, wenn sie am Ende eines Durchganges vor der
Feststellung der Punktezahl weggenommen wird.
Wenn ein
Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verändert
(verschiebt), so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers verloren.
Wenn der
Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt
oder verschiebt, und wenn nach einer erneuten Messung der Punkt bei der Kugel
bleibt, die ursprünglich für die der Zielkugel näherliegende gehalten wurde,
so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen. Dasselbe
geschieht in dem Fall, wenn der Punkt nach einer erneuten Messung nicht bei der
Kugel bleibt, von der ursprünglich angenommen wurde, dass sie der Zielkugel am
nächsten sei.
Wenn zwei
gegnerische Kugeln die Zielkugel berühren oder wenn diese der Zielkugel am nächsten
liegen und den gleichen Abstand zu ihr haben, können folgende drei Möglichkeiten
eintreten:
1.
Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird der
Durchgang
annulliert.
Die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die den vorherigen Durchgang
gewonnen hat.
2.
Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie
ihre Kugeln
und erhält
am Ende des Durchganges so viele Punkte, wie sie Kugeln näher bei der
Zielkugel
platziert hat, als die am nächsten liegende gegnerische Kugel.
3.
Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die
Mannschaft die
zuletzt
gespielt hat, noch eine Kugel, danach der Gegner usw., bis eine Mannschaft
den Punkt
mit einer ihrer Kugeln gewinnt.
Wenn gegen
Ende des Durchganges nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, gelten
die Bestimmungen von Satz 3.
Wenn sich
am Ende eines Durchganges keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird
der Durchgang annulliert.
Alle Fremdkörper,
welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt
werden.
Artikel 31
– Reklamationen
Alle
Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet
werden. Eine Reklamation findet keine Berücksichtigung, die nach der Annahme
des Spielergebnisses vorgebracht wird.
Jede
Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich
(Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.).
Artikel 32 –
Strafen für zu spät kommende Mannschaften
Im
Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung
des Ergebnisses der Ziehung müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein.
Wenn eine
Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf
dem Spielgelände/-feld ist, wird sie mit einem Punkt bestraft, welcher der
gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird.
Für
jeweils weitere 5 Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt.
Dieselbe
Strafe wird während eines Wettbewerbes verhängt, nach jeder Ziehung und im
Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom
Grund der Unterbrechung).
Eine
Mannschaft hat das Spiel verloren, die eine Stunde nach dem Ende der Verkündung
des Ziehungsergebnisses nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist.
Eine
unvollständige Mannschaft braucht nicht zu warten, sie hat die Möglichkeit
ohne den abwesenden Spieler zu spielen. Sie kann jedoch nicht über dessen
Kugeln verfügen.
Wenn ein
abwesender Spieler nach Beginn eines Durchganges erscheint, darf er an diesem
nicht teilnehmen. Er ist erst vom nächsten Durchgang an zum Spiel zugelassen.
Wenn ein
abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint,
verliert er das Recht, an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn seine
Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt
teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.
Wenn ein
Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt wird, kann er am nächsten
Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).
Ein
Durchgang gilt als „begonnen”, wenn die Zielkugel „regel-gerecht” auf
dem Spielgelände platziert ist.
Das
Austauschen von einem Spieler im „Doublette” oder von einem oder zwei
Spielern im „Triplette” ist bis zu dem offiziellen Beginn des Wettbewerbes
(Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Voraussetzung ist,
dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere
Mannschaft eingeschrieben sind.
Wenn es
regnet, muss jeder begonnene Durchgang zu Ende geführt werden, es sei denn, der
Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein ist berechtigt, im
Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel unterbrochen oder wegen höherer
Gewalt annulliert wird.
Wenn nach
der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes in einem Wettbewerb (2. Runde, 3.
Runde usw.) bestimmte Spiele noch nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter,
im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen
treffen, die er für einen ordentlichen Verlauf des Wettbewerbes für notwendig
erachtet.
Kein
Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen
oder das Spielgelände verlassen. Bei einem entsprechenden Verstoß treten die
Bestimmungen der Artikel 32 und 33 in Kraft.
Die Teilung
der Preise und Vergütungen ist ausdrücklich verboten.
Die
Mannschaften, die das Endspiel oder irgendein anderes Spiel austragen und es
dabei an Sportlichkeit und Respekt den Zuschauern, den Offiziellen oder dem
Schiedsrichter gegenüber fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss kann die Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie die
in Artikel 37 vorgesehenen Maßnahmen nach sich ziehen.
Ein
Spieler, der sich einer Unkorrektheit und im schlimmeren Fall der Anwendung von
Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler
oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines
Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu :
1.
Ausschluss vom Wettbewerb.
2.
Entzug der Lizenz.
3.
Einbehalten oder Rückgabe der Preise.
Alle Maßnahmen,
die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden.
Die Maßnahmen
zu den Punkten 1. und 2. sind durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Bei
Anwendung der Maßnahme zu dem Punkt 3. ist diese durch den Veranstalter zu verhängen.
Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen (zusammen
mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Vorstand des zuständigen
nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem
Fall hat der zuständige nationale Disziplinarausschuss die letzte Entscheidung.
Die
Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung
der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind
berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen,
die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Die
Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den
Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter
dem Vorstand des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Der Vorstand dieses
Verbandes wird den oder die Schuldigen vor den zuständigen Disziplinarausschuss
laden, der über die weiteren Maßnahmen befindet.
Von allen Fällen,
die in diesem Regelheft nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine
Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht
erstattet.
Die Jury
besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern.
Die
Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, die in Anwendung dieses Artikels
getroffen werden.
Im Falle
der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Von jedem
Spieler wird korrekte Kleidung gefordert (es ist nicht erlaubt, barfuß oder mit
unbekleidetem Oberkörper zu spielen). Jeder Spieler, der diese Vorschriften
nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom
Wettbewerb ausgeschlossen.